Die Ärztekammer Berlin ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelfer/innen
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Medizinischen Fachangestellten ist auch für Personen möglich, die nicht eine 3-jährige Ausbildung im dualen System durchlaufen haben.
Hier finden Sie neben den geltenden Tarifverträgen auch die Gesetze und Verordnungen, die für die Ausbildung und Umschulung im Beruf des/der Arzthelfers/in und des/der Medizinischen Fachangestellten von Bedeutung sind.
Ausbilder können der Ärztekammer Berlin Ausbildungsplätze in Berlin melden. Neben der Ausbildungsstätte, dem Einstellungsdatum und der Kontaktmöglichkeit können sie auch besondere Wünsche angeben.