Hier finden Sie neben den geltenden Tarifverträgen auch die Gesetze und Verordnungen, die für die Ausbildung und Umschulung im Beruf des/der Arzthelfers/in und des/der Medizinischen Fachangestellten von Bedeutung sind.
Ein Anspruch oder Pflichten aus den nachfolgenden Tarifverträgen bestehen
nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Ausbildungsvertrages (die
Auszubildende und der Ausbildende) tarifgebunden sind oder im
Ausbildungsvertrag ausdrücklich die Anwendung der Tarifverträge vereinbart
wurde.