Eine Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Medizinischen Fachangestellten ist auch für Personen möglich, die nicht eine 3-jährige Ausbildung im dualen System durchlaufen haben.
Die Ärztekammer Berlin ist die zuständige Stelle für die Abnahme der
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Medizinische Fachangestellte".
Allgemeine Voraussetzungen
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Medizinischen Fachangestellten
ist auch für Personen möglich, die nicht eine dreijährige Ausbildung im dualen
System durchlaufen haben. Der Prüfungskandidat muss der Ärztekammer nachweisen,
dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit
vorgeschrieben ist, in dem Beruf des/der Medizinischen Fachangestellten tätig
gewesen ist. Hiervon kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch
Vorlage von Zeugnisses oder auf andere Weise glaubhaft dargelegt wird, dass der
Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigt. Der Ärztekammer Berlin sind entsprechende Nachweise über
die einschlägige berufliche Tätigkeit und deren Dauer, beglaubigt oder im
Original, einzureichen (z. B.
Arbeitsbescheinigung, Zeugnisse oder andere Urkunden).
Abschlussprüfung
Durch die Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die
berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Er soll nachweisen, dass er die
erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem für den Ausbildungsberuf
wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal
wiederholt werden. Das Anmeldeformular zur Abschlussprüfung für Externe finden
Sie in unserem Downloadbereich.
Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs.
Zuständige Stelle
Ärztekammer Berlin
Abteilung 3 - Berufsbildung
Friedrichstraße 16
10969
Berlin (Kreuzberg)