Durch das am 07.07.1998 in Kraft getretene Transfusionsgesetz wurde die
Bundesärztekammer formal in die Qualitätssicherung in der
Transfusionsmedizin eingebunden und hat entsprechende Richtlinien erlassen.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 43, 7(2000) S. 555 - 589
trat die
"Richtlinie zur
zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)"
in Kraft. Die Überwachung des regionalen
Qualitätssicherungssystems wurde den Landesärztekammern übertragen.
Im Vorwort der Richtlinie heißt es unter anderem: "... Zusammen mit den
von der Bundesärztekammer herausgegebenen
"Leitlinien zur Therapie mit
Blutkomponenten und Plasmaderivaten" stellen die
"Richtlinien zur Gewinnung
von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)"
der Bundesärztekammer
ein Regelwerk dar, das der Ärzteschaft als Richtschnur dienen kann, um
Blutprodukte effektiv und sicher für ihre Patienten einzusetzen, aber auch
Blutspender vor Schäden zu schützen hilft. Die Blutspende ist ein
unschätzbarer Dienst, mit dem Blutspender - teilweise über viele Jahre hin -
dazu beitrage, schwerstkranken Patienten zur Gesundung zu verhelfen oder
Leben zu ermöglichen. Der Dank der Ärzteschaft sei an dieser Stelle
öffentlich ausgesprochen. Die Anerkennung für eine solche uneigennützige
Hilfestellung verpflichtet zu einer sorgfältigen Betreuung der Spender und
zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Blutprodukten. ..."