Für Einrichtungen der Krankenversorgung, in denen weniger als 50
Erythrozytenkonzentrate (EK) pro Jahr transfundiert werden, wurde bei der Novellierung der Richtlinien
(2005) eine Sonderregelung mit einem vereinfachten
Qualitätssicherungssystem festgelegt.
Diese Regelung soll es ermöglichen, dass
im Einzelfall - beispielsweise Hausärzten - die Betreuung anämischer Patienten
bei vertretbarem Aufwand ermöglicht wird. Die Anwendung dieses vereinfachten QS-Systems
ist aber besonderen Regelungen unterworfen. Nur Einrichtungen, die alle
entsprechenden Bedingungen erfüllen, dürfen diese Vereinfachung nutzen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem folgenden Infoblatt. Neben diesem Infoblatt
stellen wir Ihnen hier
Muster-Erklärungen und Formulare zum Download zur Verfügung.