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Aktualisierung der Fachkunde nach Röntgenverordnung (RöV)

Die Aktualisierung nach RöV gilt für diejenigen, die die Fachkunde in Röntgendiagnostik und Röntgentherapie erworben haben und für Personen mit Kenntnissen nach RöV

Pflicht zur Aktualisierung:

Nach der Röntgenverordnung vom 1.7.2002 muss die Fachkunde mindestens alle 5 Jahre aktualisiert  werden. Dieses geschieht durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder andere geeignete Fortbildungsmaßnahmen.

Aktualisierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fachkunde/Kenntnisse:

Nach der Röntgenverordnung (RöV)
Erwerb der Fachkunde oder der Kenntnisse Aktualisierung bis...
vor 1973 30.06.2004
1973 - 1987 30.06.2005
01.01.1988 - 30.06.2002 30.06.2007
ab 01.07.2002 alle 5 Jahre

Aktualisierungskurse

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Verfahrensweise nach Aktualisierung

Nach der Teilnahme an einem Aktualisierungskurs  nehmen Sie bitte das erhaltene Zertifikat zu Ihren Unterlagen. Es ist nicht erforderlich, die Aktualisierung der Ärztekammer Berlin anzuzeigen oder das Zertifikat der Ärztekammer vorzulegen oder zuzuschicken!

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