Die Aktualisierung nach RöV gilt für diejenigen, die die Fachkunde in
Röntgendiagnostik und Röntgentherapie erworben haben und für Personen mit
Kenntnissen nach RöV
Pflicht zur Aktualisierung:
Nach der Röntgenverordnung vom 1.7.2002 muss die Fachkunde mindestens alle 5
Jahre aktualisiert werden. Dieses geschieht durch die Teilnahme an einem
anerkannten Kurs oder andere geeignete Fortbildungsmaßnahmen.
Aktualisierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs der
Fachkunde/Kenntnisse:
| Nach der Röntgenverordnung (RöV) |
| Erwerb der Fachkunde oder der Kenntnisse |
Aktualisierung bis... |
| vor 1973 |
30.06.2004 |
| 1973 - 1987 |
30.06.2005 |
| 01.01.1988 - 30.06.2002 |
30.06.2007 |
| ab 01.07.2002 |
alle 5 Jahre |
Aktualisierungskurse
Verfahrensweise nach Aktualisierung
Nach der Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nehmen Sie bitte das
erhaltene Zertifikat zu Ihren Unterlagen. Es ist nicht erforderlich, die
Aktualisierung der Ärztekammer Berlin anzuzeigen oder das Zertifikat der
Ärztekammer vorzulegen oder zuzuschicken!